E-Rechnung, angebunden an die Software, die Sie schon haben.

Wir verbinden Warenwirtschaft, ERP und Buchhaltung mit XRechnung, ZUGFeRD und Peppol. Ihre Rechnungen gehen ab 2027 korrekt raus, eingehende landen geprüft in der Buchhaltung, und Ihre Abläufe bleiben, wie sie sind.

Wir arbeiten mit
  • XRechnung 3.0
  • ZUGFeRD 2.5
  • Factur-X
  • Peppol BIS 3.0
  • EN 16931
  • DATEV-Schnittstellen

Die meisten Unternehmen müssen ihre Rechnungssoftware nicht austauschen. Sie brauchen eine saubere Verbindung zwischen dem, was schon läuft, und dem, was ab 2027 verlangt wird.

Genau diese Verbindung bauen wir. Wir lesen die Rechnungsdaten dort aus, wo sie entstehen, erzeugen daraus normgerechte E-Rechnungen und prüfen jede einzelne, bevor sie verschickt wird. In der anderen Richtung machen wir eingehende XML-Rechnungen lesbar und übergeben sie an Ihre Buchhaltung.

Wir übernehmen die technische Seite. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, mit der wir uns auf Wunsch direkt abstimmen.

Leistungen

Jede Leistung lässt sich einzeln beauftragen. Die meisten Projekte kombinieren zwei oder drei davon.

E-Rechnung aus Ihrer bestehenden Software

Ihre Warenwirtschaft erzeugt weiter die Rechnungen. Wir sorgen dafür, dass daraus korrekte XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien werden.

  • Auslesen der Rechnungsdaten an der Stelle, an der sie vollständig sind: Datenbank, Export-Datei, Druckschnittstelle oder API
  • Feldzuordnung (Mapping) auf die Business Terms der EN 16931, inklusive Sonderfällen wie Gutschriften, Abschlags- und Schlussrechnungen
  • Erzeugung von XRechnung (UBL oder CII) und ZUGFeRD/Factur-X im passenden Profil, je nach Empfänger
Mehr zu Bestandssysteme anbinden

Eingehende E-Rechnungen automatisch verarbeiten

XML-Dateien im Postfach, die niemand lesen kann? Wir machen sie lesbar, prüfen sie und übergeben die Daten an Ihre Buchhaltung.

  • Abholung aus dem Rechnungspostfach, von Plattformen oder über Peppol
  • Erkennung von XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X, auch eingebettet in PDF
  • Prüfung gegen Schema, Geschäftsregeln und Ihre eigenen Regeln, etwa Bestellnummer vorhanden oder Lieferant bekannt
Mehr zu Eingangsrechnungen verarbeiten

Peppol-Anbindung für Versand und Empfang

Für Kunden, die Rechnungen nur noch über Peppol annehmen, und als Vorbereitung auf die EU-Vorgaben ab 2030.

  • Auswahl und Anbindung eines zertifizierten Peppol Access Points, passend zu Volumen und Budget
  • Registrierung Ihrer Teilnehmerkennung, damit Ihr Unternehmen im Netzwerk gefunden wird
  • Versand von XRechnung und Peppol BIS Billing 3.0 direkt aus Ihren Systemen
Mehr zu Peppol-Anbindung

Individuelle Software rund um die E-Rechnung

Für Abläufe, die keine Standardsoftware abbildet: Bauabrechnung, Gutschriftverfahren, Massenrechnungen oder ein eigenes Kundenportal.

  • Module zur Erzeugung von E-Rechnungen für Sonderfälle, angebunden an Ihre Bestandssysteme
  • Abbildung von Gewerken, Leistungsverzeichnissen und eingebetteten Anhängen bei Bauleistungen
  • Stapelverarbeitung mit Prüfung jeder einzelnen Rechnung und Fehlerliste
Mehr zu Individuelle Software

Technische Umsetzungsberatung zur E-Rechnung

Wo stehen Sie, was fehlt bis zum Stichtag, und in welcher Reihenfolge gehen Sie es an? Ein klarer Fahrplan statt Bauchgefühl.

  • Systemlandkarte: welche Software erzeugt, empfängt und bucht Rechnungen, über welche Wege
  • Probelauf mit echten Rechnungen: Wir prüfen Ihre aktuellen Ausgaben gegen die EN 16931 und die XRechnung-Regeln
  • Formatentscheidung je Kundengruppe: XRechnung, ZUGFeRD, Peppol oder E-Mail
Mehr zu Umsetzungsberatung

Die Fristen

In einer Umfrage der Kanzlei Ebner Stolz unter rund 870 Unternehmen hatten im Sommer 2026 neun von zehn noch keine voll funktionsfähige E-Rechnungslösung.

  1. Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.

  2. Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.

  3. Ausstellungspflicht für alle Unternehmen bei inländischen B2B-Umsätzen.

  4. EU-weit: E-Rechnung und digitale Meldung bei grenzüberschreitenden B2B-Umsätzen.

Ist Ihre Rechnung eine gültige E-Rechnung?

Laden Sie eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-PDF hoch. Das Prüfwerkzeug erkennt Format und Profil, prüft Pflichtfelder, Summen und Steuerbeträge und zeigt die Rechnung lesbar an. Kostenlos, ohne Anmeldung, die Datei wird nicht gespeichert.

So läuft ein Projekt ab

Vom ersten Gespräch bis zur ersten echten E-Rechnung. Sie kennen den Preis, bevor die Umsetzung beginnt.

  1. Bestandsaufnahme

    Wir sehen uns Ihre Systeme, Rechnungsarten und Empfänger an und prüfen echte Beispielrechnungen.

  2. Konzept und Festpreis

    Sie erhalten ein schriftliches Konzept mit Feldzuordnung, Zeitplan und festem Preis.

  3. Umsetzung und Tests

    Wir bauen die Anbindung und stimmen Testrechnungen mit Ihren wichtigsten Kunden ab.

  4. Livegang und Betreuung

    Umstellung im laufenden Betrieb, danach Pflege bei neuen Formatversionen.

Wissen zur E-Rechnung

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Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

Ab wann muss mein Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?

Für inländische Rechnungen an andere Unternehmen gilt: Lag Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro, ab dem 1. Januar 2027. Alle übrigen Unternehmen folgen am 1. Januar 2028. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen.

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, zum Beispiel eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-Datei ab Version 2.0.1. Ein gewöhnliches PDF gilt als „sonstige Rechnung“ und ist im B2B-Inland nur noch während der Übergangsfristen zulässig.

Müssen wir dafür unsere Software austauschen?

In den meisten Fällen nicht. Wir lesen die Rechnungsdaten aus Ihrem bestehenden System und erzeugen daraus die E-Rechnung. Ein Systemwechsel ist nur dann sinnvoll, wenn die Software ohnehin am Ende ist.

Übernehmt ihr auch die steuerliche Beratung?

Nein, wir sind auf die technische Umsetzung spezialisiert: Formate, Schnittstellen, Prüfung und Prozesse. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit ihr ab.

Sprechen wir über Ihre Rechnungsprozesse.

Erzählen Sie uns, welche Software bei Ihnen Rechnungen schreibt und empfängt. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, was nötig ist und was nicht. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Oder direkt: 0155 66488889 oder kontakt@xrechnung-connect.de