E-Rechnung prüfen

Laden Sie eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-PDF hoch. Sie sehen sofort, ob Format, Pflichtfelder und Beträge stimmen, und bekommen die Rechnung in lesbarer Form angezeigt.

XML (XRechnung, CII, UBL) oder PDF (ZUGFeRD, Factur-X), bis 8 MB

Die Datei wird nur für die Prüfung verarbeitet und danach sofort gelöscht. Es wird nichts gespeichert.

Keine Datei zur Hand? Probieren Sie eine Beispielrechnung:

Was geprüft wird

  • Format und Profil: XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS; auch, ob ein Profil wie MINIMUM gar nicht als E-Rechnung zählt
  • Pflichtangaben nach EN 16931: Nummer, Datum, Parteien, Anschriften, Positionen
  • Rechenregeln: Positionssumme, Netto, Steuer je Satz, Brutto, Zahlbetrag
  • XRechnung-Regeln: Kontaktdaten, Käuferreferenz bzw. Leitweg-ID, Zahlungsangaben
  • Praxis: IBAN-Prüfziffer, USt-IdNr., Leistungsdatum, aussagekräftige Leistungsbeschreibung

Die Schnellprüfung ersetzt keine vollständige Schema- und Schematron-Validierung. Für die regelmäßige Prüfung all Ihrer Rechnungen bauen wir Ihnen eine automatische Validierung direkt in den Versand ein.

Fragen zum Prüfwerkzeug

Was prüft das Werkzeug genau?

Es liest XRechnung in den Syntaxen UBL und CII sowie ZUGFeRD und Factur-X, auch eingebettet in PDF. Geprüft werden Spezifikationskennung und Profil, die Pflichtfelder der EN 16931, die Rechenregeln für Summen und Steuerbeträge, bei XRechnung die nationalen Regeln (BR-DE) sowie Plausibilitäten wie die IBAN-Prüfziffer und das Leistungsdatum.

Ersetzt das eine vollständige Validierung?

Nein. Eine vollständige Validierung prüft zusätzlich gegen das XML-Schema und sämtliche Schematron-Regeln, etwa mit dem Prüfwerkzeug der KoSIT. Unsere Schnellprüfung deckt die Fehler ab, die in der Praxis am häufigsten zu Rückfragen und Ablehnungen führen, und zeigt die Rechnung lesbar an.

Wird meine Rechnung gespeichert?

Nein. Die Datei wird im Arbeitsspeicher geprüft und unmittelbar danach gelöscht. Es gibt keine Datenbank und kein Protokoll der Inhalte.

Ist eine Rechnung mit Fehlermeldung steuerlich ungültig?

Nicht automatisch. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 bleibt eine Datei, die nur gegen eine technische Geschäftsregel verstößt, umsatzsteuerlich grundsätzlich eine E-Rechnung. Ein steuerlicher Mangel liegt vor, wenn eine Pflichtangabe nach § 14 UStG betroffen ist. Die Bewertung im Einzelfall gehört zu Ihrer Steuerberatung.