Peppol in Deutschland: Brauchen Sie das Netzwerk schon 2027?

In Belgien läuft der Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen seit Januar 2026 verpflichtend über Peppol, andere Länder ziehen nach. In Deutschland ist Peppol für B2B-Rechnungen nicht vorgeschrieben. Ob Sie es trotzdem brauchen, hängt von Ihren Kunden ab und davon, wie weit Sie vorausplanen.
Was Peppol ist
Peppol ist ein Netzwerk und ein Regelwerk für den Austausch elektronischer Geschäftsdokumente, vor allem Rechnungen und Bestellungen. Es ist kein einzelnes Portal und keine Software, sondern ein Verbund zertifizierter Dienstleister, die nach gemeinsamen Regeln Dokumente austauschen. Die Spezifikation für Rechnungen heißt Peppol BIS Billing 3.0 und beruht, wie XRechnung und ZUGFeRD, auf der EN 16931.
Das Vier-Ecken-Modell
Bei Peppol sendet ein Unternehmen eine Rechnung nicht direkt an den Kunden, sondern über zwei Dienstleister:
- Der Rechnungssteller übergibt die Rechnung an seinen Access Point.
- Sein Access Point schlägt im Peppol-Verzeichnis nach, über welchen Access Point der Empfänger erreichbar ist, und schickt das Dokument dorthin.
- Der Access Point des Empfängers nimmt es an und quittiert den Empfang.
- Der Empfänger erhält die Rechnung in seinem System.
Jedes Unternehmen ist über eine Teilnehmerkennung erreichbar, zum Beispiel über seine USt-IdNr. oder, bei deutschen Behörden, über die Leitweg-ID. Der Vorteil: Wer einmal angeschlossen ist, erreicht alle anderen Teilnehmer, egal bei welchem Dienstleister sie sind, ähnlich wie beim Telefonnetz.
Die Lage in Deutschland
Für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen schreibt das Gesetz keinen Übertragungsweg vor. Eine E-Rechnung per E-Mail ist zulässig, ebenso der Abruf aus einem Portal. Peppol ist eine Möglichkeit unter mehreren.
Bei öffentlichen Auftraggebern sieht es anders aus. Die Rechnungseingangsplattformen der Verwaltung sind an Peppol angebunden, und für manche öffentliche Auftraggeber ist Peppol bereits der bevorzugte Weg.
Für wen sich Peppol schon heute lohnt
- Lieferanten öffentlicher Auftraggeber, die regelmäßig Rechnungen an Behörden stellen und den Umweg über Webportale leid sind.
- Unternehmen mit Kunden in Peppol-Ländern, etwa in Belgien, wo die B2B-E-Rechnung über Peppol seit dem 1. Januar 2026 Pflicht ist.
- Lieferanten großer Konzerne, die in ihren Lieferantenrichtlinien Peppol vorgeben.
- Unternehmen mit hohem Rechnungsvolumen, die Zustellnachweise und eine einheitliche Schnittstelle statt vieler E-Mail-Postfächer wollen.
Für einen Handwerksbetrieb, der Rechnungen an regionale Firmenkunden schreibt, reicht dagegen in aller Regel die E-Mail.
ViDA und ein künftiges Meldesystem
Mit dem Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) hat die EU beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2030 für grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen E-Rechnungen und eine digitale Meldung an die Finanzverwaltung Pflicht werden. Die Mitgliedstaaten dürfen auch für Inlandsumsätze solche Meldesysteme einführen.
In Deutschland ist das Meldesystem noch in der Diskussion. Der Verband elektronische Rechnung hat im Juni 2026 Empfehlungen dafür vorgelegt. Peppol wird in dieser Debatte häufig genannt, weil es bereits europaweit funktioniert und in Belgien als Grundlage dient. Entschieden ist aber noch nichts: Peppol ist für ein deutsches Meldesystem weder ausgewählt noch vorgeschrieben.
Unsere Einschätzung: Für die Pflicht ab 2027 brauchen die meisten Unternehmen kein Peppol. Wer aber neue Rechnungssoftware einführt oder eine Anbindung baut, sollte darauf achten, dass Peppol später ohne Umbau ergänzt werden kann. Die Rechnungsdaten nach EN 16931 sind ohnehin dieselben.
Was eine Peppol-Anbindung umfasst
- Auswahl eines Access Points. Die Preismodelle unterscheiden sich stark, von Pauschalen bis zu Gebühren pro Dokument.
- Registrierung der Teilnehmerkennung im Peppol-Verzeichnis.
- Anbindung des Access Points an die Systeme, die Rechnungen erzeugen und empfangen.
- Umgang mit Zustell- und Fehlermeldungen, damit abgelehnte Rechnungen nicht unbemerkt bleiben.
Wie wir das umsetzen, beschreiben wir auf der Seite Peppol-Anbindung.
Häufige Fragen
Ist Peppol in Deutschland ab 2027 Pflicht?
Nein. Für inländische B2B-Rechnungen schreibt der Gesetzgeber keinen Übertragungsweg vor. Die E-Mail bleibt zulässig.
Was kostet Peppol?
Das hängt vom Access Point und vom Volumen ab. Es gibt Pauschalmodelle und Preise pro Dokument. Hinzu kommt der einmalige Aufwand für die Anbindung an Ihre Systeme.
Kann ich ZUGFeRD über Peppol verschicken?
Peppol arbeitet mit reinen XML-Dokumenten nach Peppol BIS Billing 3.0 bzw. XRechnung. Eine ZUGFeRD-PDF wird nicht über Peppol versendet; die Rechnungsdaten lassen sich aber in das passende Format umwandeln.
Quellen
- Sage: E-Rechnung Pflicht 2027, Take-aways vom E-Rechnungsgipfel 2026
- ecosio: E-Rechnungspflicht 2027 und das digitale Meldesystem
- TrueCommerce: ViDA-E-Rechnungsstellung, was der 1. Juli 2030 bedeutet
- banqup: E-Rechnungspflicht gegenüber der öffentlichen Verwaltung
Dieser Artikel informiert allgemein über die technische Umsetzung. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.


